In vielen Fällen: Ja. Da es sich um eine zertifizierte Weiterbildung handelt, kannst du den Lehrgang in Deutschland in der Regel als Werbungskosten oder Sonderausgabe steuerlich geltend machen – beispielsweise wenn du selbstständig tätig bist, dich beruflich weiterbildest oder dich auf eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich vorbereitest.
Der Lehrgang ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Du erhältst eine offizielle Rechnung, die alle notwendigen Angaben enthält, um sie beim Finanzamt einzureichen. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin.